Resolution
Eine Resolution für Menschen mit Behinderung ist auch im Kanton Aargau das Leben herausfordernd. Viele Hindernisse und Hürden gilt es, nebst den Anforderungen durch die Behinderung, zu überwinden.
Die Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen (KABO) fordert Kohärente Behindertenpolitik in der Schweiz zusammen mit dem Kanton Aargau
Die Anliegen von Menschen mit Behinderungen sind ausserordentlich vielfältig, betreffen sie doch alle Lebensbereiche mit den spezifischen Anforderungen verschiedenster Behinderungen. Für die Lebensbereiche Arbeit und Bildung, Freizeit, Kultur und Kommunikation, Mobilität und Wohnen sowie den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Verwaltung und Politik ist nicht nur der Bund zuständig. Auf Grund der Aufgabenteilung von Bund und Kantonen fallen wesentliche Aufgaben in die Zuständigkeit der Kantone.
Seit fast 15 Jahren besteht daher ein Netzwerk von Behindertenkonferenzen schweizweit, unterdessen sind in diesem Netzwerk 21 Organisationen aus allen Kantonen vertreten. Lokale Behindertenorganisationen vernetzen sich seit Jahren in der Region, im Kanton oder in der Kommune. In der deutschen Schweiz heissen diese Netzwerke meistens Behindertenkonferenz, in der Romanischen Schweiz meist Forum Handicap.
Die Anliegen von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen sind in den 26 Kantonen der Schweiz sehr unterschiedlich oder gar nicht rechtlich geregelt oder werden sehr unterschiedlich beachtet oder angegangen. Die fehlende Übersichtlichkeit verlangt nach gutem Austausch, um eine gewisse Vergleichbarkeit der Anliegen, aber auch der rechtlichen Grundlagen und konkreten Massnahmen in den Kantonen zu bekommen. So ist der nationale Austausch regionaler Behindertenkonferenzen unabdingbar. Das Netzwerk der Behindertenkonferenzen ist wie alle interkantonalen Koordinationssystemen in der Schweiz notwendig.
Kohärente Behindertenpolitik
Mit der Ratifizierung der Uno Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist nicht nur der Bund gefordert, auch die Kantone müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Vorgaben nachkommen und das Recht auf Zugänglichkeit von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gewährleisten und ermöglichen. Gerade in den Kantonen sind beispielsweise öffentliche Allmend und Infrastruktur, öffentlicher Verkehr, Gesundheitsversorgung oder Behindertenhilfe und Bildung zentrale Aspekte, in denen die Anliegen von Menschen mit Behinderung noch deutlich besser umgesetzt werden können und müssen.
Es sind daher kantonal rechtliche Grundlagen zu erlassen, damit die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in den Kantonen eine genügende Legitimität erhalten und schweizweit ausreichend koordiniert werden können. Ohne Anpassung von Kantonsverfassungen, kantonalen Gesetzen und konkreten Bemühungen der Kantone sind weder die Umsetzung der UNO-BRK noch konkrete und verbindliche Schritte zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen möglich. Aus diesem Grund fordert unser Netzwerk in einer Resolution von Bund und Kantonen klare Vorgaben für eine kohärente, koordinierte, zeitnahe und zeitgemässe Behindertenpolitik.
Der Präsident
John Steggerda