Herzlich Willkommen bei der KABO
Die KABO Aargau, die Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen, ist der Dachverband der Behindertenorganisationen im Kanton Aargau. Unsere Mitglieder sind schwerpunktmässig Organisationen und Institutionen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten oder für diese Leistungen erbringen.
Der Vorstand der KABO Aargau besteht ausschliesslich aus direkt Betroffenen, d.h. Menschen, die mit einer Behinderung leben, oder indirekt Betroffenen, d.h. Eltern von minderjährigen Kinden mit einer Behinderung.
Unser Leitbild ist eine inklusive Gesellschaft welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt. Menschen mit Behinderung nehmen selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teil.
Auf dieses Ziel arbeiten wir hin.
Unsere Mitglieder:
Hier finden Sie die Vereine, Organisationen und Institutionen sind in der KABO vertreten sind
Zur ÜbersichtMitglied werden:
Mitglied werdenAktuelle News und Veranstaltungen
Hier finden Sie unsere aktuellen Veranstaltungen und interessante News von unseren Partnern und aus der Inklusions-Politik im Kanton und der gesamten Schweiz.

23.05. – 30.05.Bluesfestival Baden
Infos und Tickets
29.05. 1. Forum Peerarbeit
Infos und Anmeldung
31.05. – Kinoaufführung
Infos und Tickets
05.06.Kurs Leichte Sprache
Infos und Anmeldung
20.06.Ausflug in den Sikypark
Infos und Anmeldung
01./02.09. CH-Heilpädagogenkongress
Alle Infos und FlyerÜbersicht, Archiv und Newsletter:
Hier können Sie sich einzelne Veranstaltugen genauer ansehen und in Ihren privaten Kalender importieren. Ausserdem finden Sie unser News-Archiv mit vergangenen Veranstaltungen, interessanten Medien-Berichten zum Thema Inklusion und Sie können sich für unseren Newsletter anmelden und so immer auf dem Laufenden bleiben.
Zur Kalender-ÜbersichtZum News-ArchivNewsltter-AnmeldungInformationen zur Steuerveranlagung von Personen mit einer Behinderung
Damit Personen mit einer Behinderung ihre Interessen in steuerlicher Hinsicht besser wahrnehmen können, hat das Steueramt des Kantons Aargau, in Zusammenarbeit mit der KABO das Merkblatt zur Steuerveranlagung überarbeitet und aktualisiert.
Ersichtlich werden die steuerlichen Erleichterungen, die Menschen mit einer Behinderung von Gesetzes wegen zustehen bzw. welche Angehörige, die Familienmitglieder mit einer Behinderung finanziell unterstützen, geltend machen können.
Merkblatt Krankheitskosten
herunterladenDirekte Bundessteuer
herunterladenKantonales Steueramt
steuern.ag.chEidgenössiche Steuerverwaltung
estv.admin.chVorstand und Geschäftsführung
Alle Personen im Vorstand der KABO sind direkt von einer oder mehreren Behinderungen betroffen
oder Co-betroffen (d.h. Eltern von betroffenen Kindern).
Markus Koehle, Geschäftsführung
markus.koehle[at]kaboag.ch
Tel. 056 552 00 40
Dienstag & Donnerstag 13:30 -18:00 Uhr
Claudia Casanova, Präsidentin
claudia.casanova[at]kaboag.ch
Mitglied schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband, Rheumaliga Aargau, Schweiz. Polyarthritiker Vereinigung, insieme21
Eric Scherer,
Aktuar
eric.scherer[at]kaboag.ch
Präsident Inklusion Aargau
Vorstand Insieme21
Viktor Buser (gehörlos), Quästor
viktor.buser[at]kaboag.ch
Geschäftsführer, Fachstelle Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte
Michael Küng, Öffentlichkeitsarbeit
michael.kueng[at]kaboag.ch
Mitglied Vereinigung Cerebral Aargau
Matthias Keller
matthias.keller[at]kaboag.ch
Mitglied Rollstuhlclub Aargau
Natalie Dennig
natalie.dennig[at]kaboag.ch
Haben Sie ein Anliegen? Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Wenden Sie sich direkt an unser Office. Telefonisch unter: +41 56 552 00 40
Dienstag und Donnerstag 13:30 – 18:00
oder per E-Mail.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
UNO BRK
Die Behindertenrechtskonvention stellt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar und wird auch in der Schweiz dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen.
Die Behindertenrechtskonvention ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.
Durch den Beitritt zur Konvention verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.
Entsprechende Schweizer Bestimmungen sind Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung (BV) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) SR 1561.3.





