LEITBILD
Unser Leitbild ist eine inklusive Gesellschaft welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt. Menschen mit Behinderung nehmen selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teil. Auf dieses Ziel arbeiten wir hin.
mehr lesenKABO-MITGLIEDER
Hier finden Sie die Vereine, Organisationen und Institutionen sind in der KABO vertreten sind
Vorstand
Alle Personen im Vorstand der KABO sind direkt von einer oder mehreren Behinderungen betroffen oder Co-betroffen (d.h. Eltern von betroffenen Kindern). E-Mail: info[at]kaboag.ch
Claudia Casanova, Präsidentin
claudia.casanova[at]kaboag.ch
Mitglied schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband, Rheumaliga Aargau, Schweiz. Polyarthritiker Vereinigung, insieme21
Roland Wildi, Vizepräsident
roland.wildi[at]kaboag.ch
Präsident Sektion Procap Aarau und Umgebung
Eric Scherer, Aktuar
eric.scherer[at]kaboag.ch
Präsident Inklusion Aargau
Vorstand Insieme21
Viktor Buser (gehörlos), Quästor
viktor.buser[at]kaboag.ch
Geschäftsführer, Fachstelle Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte
Boglarka Nagy, Koordination Arbeitsgruppen
boglarka.nagy[at]kaboag.ch
Mitglied Autismus Schweiz
Michael Küng, Medien & Öffentlichkeitsarbeit
michael.kueng[at]kaboag.ch
Mitglied Vereinigung Cerebral Aargau
Simon Huber
simon.huber[at]kaboag.ch
Mitglied Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband,
Sektion Aargau/Solothurn (SBV)
Matthias Keller
matthias.keller[at]kaboag.ch
Mitglied Rollstuhlclub Aargau
Markus Köhle
markus.koehle[at]kaboag.ch
Mitglied MS Gesellschaft Aargau
Aktuelles:
Einladung: Inklusion – Wie machen es andere?
Ein 3-Gang-Menu plus Dessert
sebit aargau Inklusiv-Veranstaltung
Hier finden Sie den aktuellen Flyer der sebit aargau zum download:
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UNO BRK
Die Behindertenrechtskonvention stellt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar und wird auch in der Schweiz dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen.
Die Behindertenrechtskonvention ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.
Durch den Beitritt zur Konvention verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.
Entsprechende Schweizer Bestimmungen sind Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung (BV) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) SR 1561.3.
Damit Personen mit einer Behinderung ihre Interessen in steuerlicher Hinsicht besser wahrnehmen können, hat das Steueramt des Kantons Aargau, in Zusammenarbeit mit der KABO das Merkblatt zur Steuerveranlagung überarbeitet und aktualisiert
Informationen zur Steuerveranlagung von Personen mit einer Behinderung
Ersichtlich werden die steuerlichen Erleichterungen, die Menschen mit einer Behinderung von Gesetzes wegen zustehen bzw. welche Angehörige, die Familienmitglieder mit einer Behinderung finanziell unterstützen, geltend machen können.
Direkte Bundessteuer
Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten:
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