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Unser Leitbild:

Unser Leitbild ist eine inklusive Gesellschaft welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt. Menschen mit Behinderung nehmen selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teil.

Auf dieses Ziel arbeiten wir hin.

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Unsere Mitglieder:

Hier finden Sie die Vereine, Organisationen und Institutionen sind in der KABO vertreten sind

Zur Übersicht hier klicken

Aktuelles:

Die Sozialplanung des Kanton Aargau wurde veröffentlicht. Sie können sich das .pdf mit Klick auf das Bild downloaden.

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Ab dem 01.01.2025 gelten neue Rentensätze.
Hier finden Sie eine Übersicht:


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Erfolgreiches Podiumsgespräch am 03.10. in Aarau

Eine inklusive Gesellschaft, welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt und an der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und ohne Barrieren teilnehmen, ist das weithin akzeptierte Leitbild im Bereich der Behindertenpolitik in der Schweiz.

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Vorstand

Alle Personen im Vorstand der KABO sind direkt von einer oder mehreren Behinderungen betroffen oder Co-betroffen (d.h. Eltern von betroffenen Kindern). E-Mail: info[at]kaboag.ch
Claudia Casanova, Präsidentin
claudia.casanova[at]kaboag.ch
Mitglied schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband, Rheumaliga Aargau, Schweiz. Polyarthritiker Vereinigung, insieme21
Roland Wildi, Vizepräsident
roland.wildi[at]kaboag.ch
Präsident Sektion Procap Aarau und Umgebung
Eric Scherer, Aktuar
eric.scherer[at]kaboag.ch
Präsident Inklusion Aargau
Vorstand Insieme21
Viktor Buser (gehörlos), Quästor
viktor.buser[at]kaboag.ch
Geschäftsführer, Fachstelle Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte
Michael Küng, Medien & Öffentlichkeitsarbeit
michael.kueng[at]kaboag.ch
Mitglied Vereinigung Cerebral Aargau
Matthias Keller
matthias.keller[at]kaboag.ch
Mitglied Rollstuhlclub Aargau
Markus Köhle
markus.koehle[at]kaboag.ch
Mitglied MS Gesellschaft Aargau

UNO BRK

Die Behindertenrechtskonvention stellt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar und wird auch in der Schweiz dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen.
Die Behindertenrechtskonvention ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.
Durch den Beitritt zur Konvention verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.
Entsprechende Schweizer Bestimmungen sind Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung (BV) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) SR 1561.3.

Informationen zur Steuerveranlagung von Personen mit einer Behinderung

Damit Personen mit einer Behinderung ihre Interessen in steuerlicher Hinsicht besser wahrnehmen können, hat das Steueramt des Kantons Aargau, in Zusammenarbeit mit der KABO das Merkblatt zur Steuerveranlagung überarbeitet und aktualisiert.

Ersichtlich werden die steuerlichen Erleichterungen, die Menschen mit einer Behinderung von Gesetzes wegen zustehen bzw. welche Angehörige, die Familienmitglieder mit einer Behinderung finanziell unterstützen, geltend machen können.


Merkblatt Krankheitskosten
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Direkte Bundessteuer
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Kantonales Steueramt
www.steuern.ag.ch
Eidgenössiche Steuerverwaltung
www.estv.admin.ch