Unser Leitbild:
Unser Leitbild ist eine inklusive Gesellschaft welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt. Menschen mit Behinderung nehmen selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teil.
Auf dieses Ziel arbeiten wir hin.
Unsere Mitglieder:
Hier finden Sie die Vereine, Organisationen und Institutionen sind in der KABO vertreten sind
Zur Übersicht hier klickenAktuelles
Marktplatz «Zukunft Inklusion»
Auch in diesem jahr findet wieder unser Marktplatz «Zukunft Inklusion» in der Markthalle Aargau statt. Am 15. Mai von 11:00 – 19:00 Uhr gibt es ein interessantes Programm mit vielen Praxis-Erfahrungen wie den Blinden- und Rollstuhlparcour, eine Einführung in Brailleschrift, und vieles mehr. Dazu Infostände und Networking-Möglichkeiten. Kommen Sie vorbei!
Mehr Infos mit Klick auf das Bild
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt: Bund und Travail.Suisse vereinbaren Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung für psychische Risiken am Arbeitsplatz
Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder eingegliedert werden. Mit diesem Ziel haben Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und das Eidgenössische Departement des Innern im April 2025 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet.
Urs Germann übernimmt Leitung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat Urs Germann zum Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) ernannt. Er tritt die Nachfolge von Andreas Rieder an, der das Amt des Vizedirektors des Bundesamtes für Justiz übernommen hat. Urs Germann, der seit 2020 im EBGB tätig ist, wird die Position am 1. Mai 2025 antreten.
Aargauer Aktionstage Behindertenrechte 2025 – Gelebte Inklusion
Auf Grund der sehr guten Erfahrungen und der «Energie», die die KABO dieses Jahr gewinnen konnte, ist eine Neuauflage des Marktplatzes im Jahr 2025 geplant.
Sozialplanung 2025
Die Sozialplanung des Kanton Aargau wurde veröffentlicht. Sie können sich das .pdf mit Klick auf das Bild downloaden.
Neue Rentensätze ab 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 gelten neue Rentensätze. Hier finden Sie eine Übersicht
Bericht über den Lehrgang Selbstvertretung von sebit/KABO
«Nichts über uns ohne uns»: Wie Menschen mit Behinderungen lernen mitzureden.
Informationen zur Steuerveranlagung von Personen mit einer Behinderung
Damit Personen mit einer Behinderung ihre Interessen in steuerlicher Hinsicht besser wahrnehmen können, hat das Steueramt des Kantons Aargau, in Zusammenarbeit mit der KABO das Merkblatt zur Steuerveranlagung überarbeitet und aktualisiert.
Ersichtlich werden die steuerlichen Erleichterungen, die Menschen mit einer Behinderung von Gesetzes wegen zustehen bzw. welche Angehörige, die Familienmitglieder mit einer Behinderung finanziell unterstützen, geltend machen können.
Merkblatt Krankheitskosten
HerunterladenDirekte Bundessteuer
HerunterladenKantonales Steueramt
www.steuern.ag.chEidgenössiche Steuerverwaltung
www.estv.admin.chBleiben Sie auf dem Laufenden und
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Vorstand
Alle Personen im Vorstand der KABO sind direkt von einer oder mehreren Behinderungen betroffen oder Co-betroffen (d.h. Eltern von betroffenen Kindern). E-Mail: info[at]kaboag.ch
Claudia Casanova, Präsidentin
claudia.casanova[at]kaboag.ch
Mitglied schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband, Rheumaliga Aargau, Schweiz. Polyarthritiker Vereinigung, insieme21
Roland Wildi, Vizepräsident
roland.wildi[at]kaboag.ch
Präsident Sektion Procap Aarau und Umgebung
Eric Scherer, Aktuar
eric.scherer[at]kaboag.ch
Präsident Inklusion Aargau
Vorstand Insieme21
Viktor Buser (gehörlos), Quästor
viktor.buser[at]kaboag.ch
Geschäftsführer, Fachstelle Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte
Michael Küng, Medien & Öffentlichkeitsarbeit
michael.kueng[at]kaboag.ch
Mitglied Vereinigung Cerebral Aargau
Geschäftsführung
Matthias Keller
matthias.keller[at]kaboag.ch
Mitglied Rollstuhlclub Aargau
Markus Koehle
markus.koehle[at]kaboag.ch
Tel. 056 552 00 40
Dienstag & Donnerstag 13:30 -18:00 Uhr
UNO BRK
Die Behindertenrechtskonvention stellt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar und wird auch in der Schweiz dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen.
Die Behindertenrechtskonvention ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.
Durch den Beitritt zur Konvention verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.
Entsprechende Schweizer Bestimmungen sind Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung (BV) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) SR 1561.3.