Reform der Ergänzungsleistungen

Reform der Ergänzungsleistungen

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) tritt am 1.1.2021 in Kraft. Sie beinhaltet insbesondere:

  • Erhöhung des Mietzinsmaxima
  • Erhöhung des Rollstuhlzuschlages
  • Kinder unter 11 Jahren
  • Familienergänzende Kinderbetreuung
  • Berücksichtigung Krankenkassenprämien
  • Berücksichtigung Ehegatten / eingetragene Partner
  • Vermögensfreibetrag
  • Vermögensschwelle
  • Vermögensverzicht
  • Rückerstattungspflicht für Erben

Inlcusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz hat das wichtigste zusammengefasst. Herunterladen

Die Informationen vom BSV sehen Sie hier. Link