Reform der Ergänzungsleistungen
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) tritt am 1.1.2021 in Kraft. Sie beinhaltet insbesondere:
- Erhöhung des Mietzinsmaxima
- Erhöhung des Rollstuhlzuschlages
- Kinder unter 11 Jahren
- Familienergänzende Kinderbetreuung
- Berücksichtigung Krankenkassenprämien
- Berücksichtigung Ehegatten / eingetragene Partner
- Vermögensfreibetrag
- Vermögensschwelle
- Vermögensverzicht
- Rückerstattungspflicht für Erben
Inlcusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz hat das wichtigste zusammengefasst. Herunterladen
Die Informationen vom BSV sehen Sie hier. Link