UN-Behindertenrechtskonvention (UNO BRK)
Die Behindertenrechtskonvention stellt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar und wird auch in der Schweiz dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen.
Die Ratifikation der Konvention wird dazu beitragen, das bestehende Schweizerische Behindertenrecht zu verstärken und zu konkretisieren.
Die Behindertenrechtskonvention ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten
Durch den Beitritt zur Konvention verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.
Entsprechende Schweizer Bestimmungen sind Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung (BV) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) SR 1561.3.