Interpellation der CVP Fraktion vom 21.3.2017 betreffend erleichtertes System für Steuererklärung für nicht mehr erwerbstätige IV-Rentnerinnen und Rentnere
Alle Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind, haben nach dem Erreichen der Volljährigkeit jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in der Folge gemäss ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen besteuert. Im Speziellen letztere sind bei erwerbstätigen Menschen Veränderungen unterworfen. Anders sind diese Veränderungen des steuerbaren Einkommens und Vermögens von IV-Rentnern. Ein Grossteil der IV- Rentnerinnen und IV-Rentner haben kein Erwerbseinkommen mehr, die Vermögensverhältnisse und auch die Abzüge sind stabil. Die Bezüge aus den Sozialversicherungen verändern sich ebenfalls nicht.
Vorstoss Andre Rotzetter, CVP Fraktion