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Unser Leitbild: 

Unser Leitbild ist eine inklusive Gesellschaft welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt. Menschen mit Behinderung nehmen selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teil. Auf dieses Ziel arbeiten wir hin.

Grundhaltung:

Menschen mit Behinderung sind gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Wir sind den Menschenrechten verpflichtet und orientieren uns an der UNO BRK. Die Würde der Menschen mit Behinderung ist unantastbar und muss geschützt werden. In diesem Sinne machen wir Behindertenpolitik und sind das Sprachrohr für die Rechte von Menschen mit Behinderung. 
Wir setzen uns ein für die Anliegen, den Schutz und den Ausbau der Rechte von Menschen
mit Behinderung im Kanton Aargau.

Ziele:

Unser oberstes Ziel ist die Einforderung und Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dabei orientieren wir uns am Konzept der Inklusion sowie der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Die KABO vertritt die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung auf kantonaler Ebene. Wir setzen uns schwerpunktmässig ein für:
– hindernisfreies Bauen
– gleichberechtigten Zugang zu Mobilität, Dienstleistungen der öffentlichen Hand, Bildung, Erwerbsarbeit, Wohnraum und Kultur
– soziale Sicherheit durch Erwerbsarbeit, existenzsichernde Renten und Versicherungsleistungen
– chancengleiche politische und gesellschaftliche Partizipation
Die KABO fördert die fachliche, soziale und politische Kompetenz Betroffener, ihre Anliegen selber zu äussern, in Politik und Gesellschaft einzubringen und bei der Umsetzung mitzuwirken.
Um gemeinsame Ziele zu erreichen, bündeln wir unsere Kräfte mit anderen Akteuren und pflegen auf kantonaler Ebene die Vernetzung mit PolitikerInnen, Behörden und Institutionen.
Die KABO bezieht auf der Grundlage der Menschenrechte Stellung in ethischen und politischen Fragen, soweit sie Menschen Behinderung und ihre Angehörigen betreffen.
Die KABO sensibilisiert durch aktive Kommunikation die breite Öffentlichkeit und die Behörden für die Anliegen von Menschen mit Behinderung,
Wir bekämpfen jegliche Tendenzen, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen und auszugrenzen.

Tätigkeitsgebiete:

Zur Umsetzung der gesetzten Ziele nimmt die KABO die folgenden Aufgaben wahr:
– Politische Interessenvertretung aus der Sicht der Betroffenen und der Mitgliedorganisationen.
– Erarbeitung gemeinsamer Positionen in behinderungsübergreifenden Fragen.
– Schaffung und Betreiben der für die Meinungsbildung nötigen Gremien und Foren.
– Permanente Beobachtung der sozialpolitischen Entwicklungen im Kanton.
– Wahrnehmung der Vordenkerrolle in allen behindertenspezifischen Fragen und Einflussnahme auf die kantonale Behindertenpolitik.
– Aufbau und Pflege stabiler und gezielter Kontakte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, um den Anliegen von Menschen mit Behinderungen zum Durchbruch zu verhelfen.
– Selbstverantwortung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen mit Projekten wecken und stärken.
– Aktive Öffentlichkeits- und Medienarbeit, um über die aktuellen Probleme und Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen zu informieren und dafür zu sensibilisieren.

Arbeitsweise:

Die KABO sorgt als Dachorganisation der Mitgliederorganisationen für eine starke kantonale Vertretung. Sie pflegt den Austausch mit den Mitgliederorganisationen und nimmt deren politische Anliegen auf.
Die KABO ist auf den Dialog mit den Behindertenorganisationen angewiesen, wenn sie aktionsfähig und effizient sein will. Darüber hinaus bleibt die Autonomie der Organisation gewahrt.
Die KABO entscheidet über das Aktionsprogramm und über dessen Inhalte.
Menschen mit Behinderungen nehmen direkt teil an der Arbeit und an den Entscheidungen der KABO. Die Vorschläge können durch Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden.
Wir erfüllen unsere Aufgaben bedarfsgerecht, wirkungsorientiert und effizient.

Mitarbeitende:

Für die Geschäftsleitung der KABO wird eine Person mit einer Behinderung angestellt.

Finanzielle Mittel:

Die KABO wird durch Mitgliederbeiträge und Projektbeiträge finanziert.
Das Leitbild wurde an der Delegiertenversammlung vom 15.3.2018 verabschiedet.